Übersicht der Leistungen
Hauptleistungsbeträge in Euro |
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Geldleistung ambulant |
|
332 |
565 |
765 |
947 |
Sachleistung ambulant |
761 |
1432 |
1778 |
2200 |
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Leistungsbetrag stationär |
125 |
770 |
1262 |
1775 |
2005 |
Mit dem neuen Prüfverfahren NBA („Neues Begutachtungsassessment“) überprüfen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder anderer Prüforganisationen seit Januar 2017 alle neuen Antragsteller auf Pflegeleistungen persönlich anhand eines Fragenkatalogs auf den Grad ihrer noch vorhandenen Selbstständigkeit. Entsprechend des Gutachtens entscheidet die zuständige Pflegekasse, ob sie ihrem Versicherten einen Pflegegrad zubilligt oder seinen Antrag ablehnt.
Wie selbstständig ein Antragsteller noch ist, ermitteln die Prüfer mit dem neuen Begutachtungsinstrument NBA nach einem Punktesystem. Dabei gilt: Je mehr Punkte der Begutachtete erhält, einen umso höheren Pflegegrad und umso mehr Pflege- und Betreuungsleistungen genehmigt seine Pflegekasse.
Wird ein Antrag auf Pflegeleistungen von der zuständigen Pflegekasse abgelehnt oder bezweifeln Sie als betroffener Antragsteller oder Angehöriger den entschiedenen Pflegegrad, dann können Sie binnen vier Wochen nach Zustellung gegen den schriftlichen Bescheid der Pflegekasse Widerspruch einlegen: