Leistungen
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Qualitätssicherungseinsätze
nach § 37 Abs.3, SGB XI
- Schulungen für pflegende Angehörige
- haushaltsnahe Dienstleistungen/
Enlastungsleistungen
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Verhinderungspflege häusliche Pflege bei Verhinderung
der Pflegeperson stundenweise und tageweise .
-24 Stunden Beatmung
/Intensivpflege zu Hause
Beatmung und Versorgung im
häuslichen Bereich ab 4 Stunden bis rund um die Uhr.
Gesetzliche Vorlagen ermöglichen bei bestimmten
Voraussetzungen die Kostenübernahme durch Krankenkassen und
Pflegekassen. Wir beraten und unterstüzen Sie gerne bei der
Kostenübernahme.
Die 24 Stunden Versorgung
beinhaltet alle notwendigen Leistungen
der medizinischen
Behandlungpflege nach SGB V
wie z. B. Medikamentengabe,
Injektionen, Verbandswechsel uvm.
Medizinische Leistungen werden nach einer Verordnung durch den behandelnden Arzt und Genehmigung der Krankenkasse von dieser übernommen.
sowie
Leistungen der Grundpflege nach SGB XI
z. B.
Hilfe bei der Körperpflege, beim Toilettengang uvm.
SGB XI Leistungen können bis zur Höhe des gewährten Pfegegrades mit der Pflegekasse abgerechnet werden.